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Was erwartet die Unternehmen ab 2010? Pensionsrückstellungen müssen ab dem nächsten Wirtschaftsjahr neu und realistischer bewertet werden. Folglich ist davon auszugehen, dass der künftige handelsbilanzielle Pensionsrückstellungswert zwischen 20 % und 100 % höher liegen wird als die bisherige Bewertung nach dem steuerlichen Teilwert gemäß § 6a EStG. |
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Angesichts unternehmensindividueller Trends wie Mitarbeiterfluktuation, Gehaltstrends sowie Rententrends und einem von der Bundesbank vorgegebenen Marktzins führt mit einem modifiziertes Teilwertverfahren gemeinsam zu einer teilweise drastisch steigenden Pensionsrückstellung in der Handelsbilanz. Allerdings wird sich dies nicht in entsprechender Weise auf die Steuerbilanz auswirken, weil sich an der steuerlichen Bewertung von Pensionsverpflichtungen gem. § 6a EStG nichts ändert. Aus der neuen handelsbilanziellen Rückstellungszuführung kann daher kein zusätzlicher Steuerstundungseffekt für das Unternehmen gewonnen werden. |
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Anhand einer Zusage in Höhe von 1000 Euro Altersrente mit 60 % Witwenrente und 100 % Invalidenrente sollen die Auswirkungen für einen im Jahre 1954 geborenen Gesellschafter/Geschäftsführer exemplarisch aufgezeigt werden. Die Folge ist eine signifikant steigende Pensions- rückstellung in der Handelsbilanz in Höhe von 78 TSD Euro auf 112 TSD Euro, d. h. das Unternehmen hat im nächsten Jahr eine 67 % höhere Verbindlichkeit. Für viele wird es hier im nächsten Jahr ein böses Erwachen geben. |
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Bevor sich das Unternehmen und der Steuerberater für eine Produktlösung entscheiden, sollte das Ziel einer Auslagerung genau festgelegt werden. Die häufigsten Motive für Unternehmer sind Unternehmenstransaktionen, Nachfolge- regelungen und der Wunsch des Unternehmers, dass seine Rente unabhängig vom Wohl und Wehe des Unternehmens gezahlt wird. Denn im Gegensatz zu seinen Angestellten ist der Unternehmer nicht gegen Insolvenz beim Pensionssicherungsverein geschützt, weil er nicht dem Betriebsrentengesetz unterliegt. |
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Letzteres ist deshalb besonders wichtig, weil die meisten Geschäftsführer, die sich über
eine Auslagerung ihrer Versorgungszusage Gedanken machen, dies eher im fortgeschrittenen
Alter tun. Aus der Kalkulation mit marktnahen Rechnungsgrundlagen und dem konsequenten
Verzicht auf versicherungsförmige Zusatzbausteine ist die Chefrente einem unserer
Pensionsfonds entwickelt worden. Hierbei übernimmt das Produkt bei der Chefrente die
komplette Pensionszusage mit all ihren Bestandteilen wie Altersrente, vorgezogene
Altersrente, Invaliden- und Hinterbliebenenrente, so dass die Rückstellung sowohl in der
Handels- als auch in der Steuerbilanz preisgünstig aufgelöst werden kann.
Wir können die komplette Dienstleistungskette für das Unternehmen und den Steuer-
berater anbieten. Auf Wunsch wird ein steuer- und arbeitsrechtliches Gutachten mit
"haftungsbefreiender Wirkung" für die Beteiligten erstellt. Oder wir zeigen dem aktiven
Unternehmer oder seinem Steuerberater den Sprung seiner Verbindlichkeiten in der
Handelsbilanz zur Steuerbilanz. Wir stellen dem Unternehmen Entscheidungshilfen zur
Verfügung damit weiterhin externe und interne Vorgaben erreicht werden. Im Fokus
stehen insbesondere
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Stand: 06.09.2010