BilMoG und Pensionsfonds

BilMoG — Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz


Aktueller Handlungsbedarf für Unternehmen mit Pensionszusagen


Der Bundesrat hat das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) nun verabschiedet und
damit die deutsche Handelsbilanz mit der internationalen Rechnungslegung harmonisiert. Für
Geschäftsjahre, die nach dem 01.01.2010 beginnen, sind die neuen Regelungen des BilMoG
zwingend anzuwenden, d. h. die Unternehmen müssen sich auf einige Änderungen in der
Handelsbilanz vorbereiten.

BilMoG Was erwartet die Unternehmen ab 2010?
Pensionsrückstellungen müssen ab dem nächsten
Wirtschaftsjahr neu und realistischer bewertet werden.
Folglich ist davon auszugehen, dass der künftige
handelsbilanzielle Pensionsrückstellungswert zwischen
20 % und 100 % höher liegen wird als die bisherige
Bewertung nach dem steuerlichen Teilwert gemäß § 6a EStG.



Angesichts unternehmensindividueller
Trends wie Mitarbeiterfluktuation,
Gehaltstrends sowie Rententrends und
einem von der Bundesbank vorgegebenen
Marktzins führt mit einem modifiziertes
Teilwertverfahren gemeinsam zu einer teilweise
drastisch steigenden Pensionsrückstellung
in der Handelsbilanz. Allerdings wird sich
dies nicht in entsprechender Weise auf die
Steuerbilanz auswirken, weil sich an der
steuerlichen Bewertung von Pensionsverpflichtungen
gem. § 6a EStG nichts ändert. Aus der neuen
handelsbilanziellen Rückstellungszuführung
kann daher kein zusätzlicher Steuerstundungseffekt
für das Unternehmen gewonnen werden.


Pensionsverpflichtungen auslagern


Chefrente Anhand einer Zusage in Höhe von 1000 Euro
Altersrente mit 60 % Witwenrente
und 100 % Invalidenrente sollen die
Auswirkungen für einen im Jahre 1954
geborenen Gesellschafter/Geschäftsführer
exemplarisch aufgezeigt werden. Die Folge
ist eine signifikant steigende Pensions-
rückstellung in der Handelsbilanz
in Höhe von 78 TSD Euro auf 112 TSD
Euro, d. h. das Unternehmen hat im
nächsten Jahr eine 67 % höhere
Verbindlichkeit. Für viele wird es hier im
nächsten Jahr ein böses Erwachen geben.



Zu beachten ist auch, das die höheren Rückstellungswerte
in der Handelsbilanz gleichzeitig den ausgewiesenen
operativen Gewinn der Gesellschaft reduzieren wird,
damit hat die Rückstellungserhöhung deutlich schmälernde
Auswirkungen auf den an die Gesellschafter ausgeschütteten
Gewinn. Im Ergebnis kommt es zu einer Ausschüttungssperre
und es kann zur bilanziellen Überschuldung der Gesellschaft
kommen.

Bevor sich das Unternehmen und der
Steuerberater für eine Produktlösung
entscheiden, sollte das Ziel einer
Auslagerung genau festgelegt werden. Die
häufigsten Motive für Unternehmer sind
Unternehmenstransaktionen, Nachfolge-
regelungen und der Wunsch des Unternehmers,
dass seine Rente unabhängig vom Wohl und
Wehe des Unternehmens gezahlt wird.
Denn im Gegensatz zu seinen Angestellten
ist der Unternehmer nicht gegen Insolvenz
beim Pensionssicherungsverein geschützt,
weil er nicht dem Betriebsrentengesetz unterliegt.

Pensionsfonds


Die Möglichkeiten, die nicht unerhebliche Rückstellungserhöhung zu umgehen oder
wenigstens steuerlich geltend zu machen, sind begrenzt. Eine sinnvolle Alternative für
eine komplette Auflösung der Pensionsrückstellungen in der Bilanz ist die vollständige
Auslagerung der Pensionsverpflichtungen auf einen Pensionsfonds, ggf. in Kombination mit
einer Unterstützungskasse. Hierbei sind innovative Produktlösungen gefragt, hierzu zählen
beispielsweise die Forderungen,

Letzteres ist deshalb besonders wichtig, weil die meisten Geschäftsführer, die sich über
eine Auslagerung ihrer Versorgungszusage Gedanken machen, dies eher im fortgeschrittenen
Alter tun. Aus der Kalkulation mit marktnahen Rechnungsgrundlagen und dem konsequenten
Verzicht auf versicherungsförmige Zusatzbausteine ist die Chefrente einem unserer
Pensionsfonds entwickelt worden. Hierbei übernimmt das Produkt bei der Chefrente die
komplette Pensionszusage mit all ihren Bestandteilen wie Altersrente, vorgezogene
Altersrente, Invaliden- und Hinterbliebenenrente, so dass die Rückstellung sowohl in der
Handels- als auch in der Steuerbilanz preisgünstig aufgelöst werden kann.

Wir können die komplette Dienstleistungskette für das Unternehmen und den Steuer-
berater anbieten. Auf Wunsch wird ein steuer- und arbeitsrechtliches Gutachten mit
"haftungsbefreiender Wirkung" für die Beteiligten erstellt. Oder wir zeigen dem aktiven
Unternehmer oder seinem Steuerberater den Sprung seiner Verbindlichkeiten in der
Handelsbilanz zur Steuerbilanz. Wir stellen dem Unternehmen Entscheidungshilfen zur
Verfügung damit weiterhin externe und interne Vorgaben erreicht werden. Im Fokus
stehen insbesondere




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München Steuerberater sind wichtig

Pensionsrückstellungen und Pensionsfonds

Stand: 06.09.2010













































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