Montageversicherung

Bauleistungsversicherung und Montageversicherung


Bauleistungsversicherung


Die Bauleistungsversicherung deckt unvorhergesehene
Beschädigungen oder Zerstörungen des versicherten
Neu- bzw. Umbauvorhabens während der Bauzeit auf der
Baustelle ab.
Individuelle Angebotserstellung auf Anfrage jederzeit möglich.


Versicherte und nicht versicherte Sachen


Versicherte und nicht versicherte Schäden und Gefahren


Ersatzleistung im Schadenfall


Hinweis: Die Erläuterungen dienen der Veranschaulichung ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Der genaue Umfang der Versicherung variiert am Markt nach dem jeweiligen Risiko.



Montageversicherung

Die Montageversicherung deckt unvorhergesehene Beschädigungen
und Zerstörungen an den versicherten Maschinen und Anlagen während
des Montage- und Erprobungszeitraumes ab.
Individuelle Angebotserstellung auf Anfrage jederzeit möglich.

Deckungserweiterungen nach Gegebenheiten


Versicherte und nicht versicherte Sachen


Versicherte und nicht versicherte Schäden und Gefahren


Ersatzleistung im Schadenfall

Hinweis: Die Erläuterungen dienen der Veranschaulichung ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Der genaue Umfang der Versicherung variiert am Markt nach dem jeweiligen Risiko.



Aktuelle Schadenbeispiele aus der Regulierungspraxis





Glossar:
Baugrund und Bodenmassen Baugrund ist zum Beispiel die Baugrubensohle, auf der die Fundamente des Objektes gegründet werden. Unter Bodenmassen versteht man das seitlich gelagerte Aushubmaterial, das nach Baufertigstellung wieder als Auffüllmaterial für den Arbeitsraum benötigt wird.
Bauherr Der rechtlich und wirtschaftlich verantwortliche Auftraggeber bei der Durchführung von Bauvorhaben.
Bauträger Unternehmen, das ein Bauvorhaben im eigenen Namen, für eigene Rechnung auf eigenem Grundstück, zum Zwecke der Weiterveräußerung erstellt.
Extendend Maintenance Versicherungsschutz in der Gewährleistungszeit.Der Versicherer leistet während der vereinbarten Nachhaftungszeit Entschädigung für Schäden an den versicherten Sachen, die durch die Ausführung der Nacherfüllungsarbeiten im Rahmen der vertraglich vereinbarten Verpflichtungen verursacht werden und für Montagefehler, die bereits während der Bauzeit verursacht wurden.
Fremde Sachen Sachen, die nicht Teil des Montageobjektes oder der Montageausrüstung und nicht Eigentum des Versicherungsnehmers oder desjenigen Versicherten sind, der den Schaden verursacht hat (Sachen eines Dritten).
Generalübernehmer Der Generalübernehmer (GÜ) übernimmt im Rahmen eines Bauvertrages die kompletten Aus- führungsleistungen für ein Bauvorhaben, wobei er sämtliche Leistungen an Subunternehmer vergibt.
Generalunternehmer Der Generalunternehmer (GU) erbringt sämtliche Bauleistungen für die Errichtung eines Bau- werkes, wobei er Teilleistungen an Subunternehmer vergeben kann, einen Teil der Bauleistungen aber im eigenen Unternehmen erbringen muss.
Gewerk Unterschiedliche Bauabschnitte, die durch den jeweiligen Handwerker erstellt werden, z.B. Rohbau, Dach, Fenster, Sanitär, Heizung oder Elektrik.
Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe Hilfsbauten stellen keine geschuldete Vertragsleistung dar, stehen aber doch mit dieser in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang. Sie gehen in der Regel nicht in das Bauwerk ein, sondern leisten lediglich eine Hilfestellung, z. B. Holzgerüste, Spundwände, Bauzäune, Fußgänger- und Behelfsbrücken. Bauhilfsstoffe gehen dagegen in das Bauwerk ein, z. B. Stangen, Schmierstoffe, Kleinmaterial, Öle, Bohlen, Bretter.
Innere Unruhen Innere Unruhen sind gegeben, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile der Bevölkerung in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalt gegen Personen oder Sachen verüben.
Kalander Ein Kalander (v. frz.: calandre = Rolle) ist ein System aus mehreren aufeinander angeordneten beheizten und polierten Walzen aus Schalenhartguss oder Stahl, durch deren Spalten eine Schmelze hindurchgeführt wird. Es dient zur Herstellung von Folien aus Kunststoffen (z.B. PVC, PE, PS), Gummi, Metallen (z.B. Aluminium, Zinn) und Papier.
Kontraktpreis Bezeichnung für den vertraglich vereinbarten Preis für eine Ware oder eine Dienstleistung.
Maintenance Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beseitigung von Schäden oder Mängeln im Rahmen von Gewährleistungsverpflichtungen.
Montage Tätigkeiten in unmittelbarem Zusammenhang mit der Aufstellung, dem Aufbau, der Installation bzw. dem Zusammenbau von Konstruktionen, Maschinen und technischen Einrichtungen aller Art.
Montageausrüstung Technische Hilfsmittel zur Durchführung der Montage (z. B. Werkzeuge, Geräte und Hilfsmaschinen).
Probebetrieb Test und Vorführung der festgelegten Verhältnisse des späteren Betriebes mit den geforderten Leistungs- und Qualitätsparametern.
Prototypen In der Technik stellt ein Prototyp ein für die jeweiligen Zwecke funktionsfähiges, meist vereinfachtes Versuchsmodell eines geplanten Produktes oder Bauteils dar. Da bei der Herstellung von Prototypen noch nicht die rationellen Fertigungsmöglichkeiten einer Massenproduktion bzw. serienmäßige Ersatzteile zur Verfügung stehen, sind diese oft deutlich teurer als die späteren Serienmodelle.
Sachen im Gefahrenbereich Werden infolge eines dem Grunde nach versicherten Sachschadens im Gefahrenbereich der versicherten Anlagen befindliche Sachen und zwar unabhängig davon wem sie gehören beschädigt oder zerstört, so sind die Kosten für ihre Wiederherstellung bis zu der hierfür vereinbarten Versicherungssumme auf Erstes Risiko mitversichert. Entschädigung wird nicht geleistet, sofern der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag Ersatz beanspruchen kann. Als im Gefahrenbereich der versicherten Sache gelten nicht Objekte und Fundamente, für die eine Maschinenversicherung abgeschlossen werden kann.
Schadensuchkosten Mitversichert gelten im Rahmen der hierfür vereinbarten Versicherungssumme auf Erstes Risiko die infolge eines Versicherungsfalles anfallenden Kosten, um die Schadenursache zu lokalisieren bzw. aufzuspüren (sog. Schadensuchkosten).
VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Rechtliche Grundlage u. a. für die Ausführung von Bauleistungen, Vertragsbedingungen (Gewährleistung) und für Regelungen für Bauarbeiten jeder Art   –   DIN Normen.
Vorlagerung Lagerung von Teilen des Montageobjektes nach der Anlieferung am bestimmungsgemäßen Ort bis zur Aufnahme der Montageaktivitäten.
Visit Maintenance Versicherungsschutz in der Gewährleistungszeit. Der Versicherer leistet während der vereinbarten Nachhaftungszeit Entschädigung für Schäden an den versicherten Sachen, die durch die Ausführung der Nacherfüllungsarbeiten im Rahmen der vertraglich vereinbarten Verpflichtungen verursacht werden.
Weiße Wanne Bauausführung, bei der der Keller aus wasserundurchlässigem Beton erstellt wird.
Zusätzliche Aufräumungskosten Zusätzliche Aufräumungskosten sind für den Fall vereinbart, dass im Falle eines Totalschadens über die Versicherungssumme hinaus Kosten für die Aufräumung der Schadenstätte anfallen.
Bauleistungsversicherung Sturm Bauleistung Windstärke