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Betriebliche_Altersversorgung
Wird der gemäß Ertragsgutachten prognostizierte Jahresenergieertrag der versicherten Photovoltaikanlage
um mehr als den vereinbarten Prozentsatz unterschritten, so ersetzt der Versicherer den hierdurch
entstehenden Minderertrag.
Der Versicherer leistet Entschädigung für Mindererträge durch
Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem prognostizierten Jahresenergieertrag in
Kilowattstunden (kWh) gemäß Ertragsgutachten, multipliziert mit der vom zuständigen
Energieversorgungsunternehmen gezahlten Einspeisevergütung (EUR/kWh).
Veränderungen der Einspeisevergütung sind vom Beginn der Änderung an mitversichert.
Die Versicherungssumme wird entsprechend angepasst.
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Stand:
25.06.2010