Photovoltaik absichern

Wie Photovoltaikanlagen abgesichert werden können



Umweltschutz und Ressourcenknappheit erfordern ein Umdenken bei der traditionellen Energieversorgung: Erneuerbare Energien
stellen eine Alternative dar – sie sind klimafreundlich und unbegrenzt vorhanden. Damit Energiequellen wie Photovoltaik richtig
sprudeln können, muss die dahinter stehende Technologie ausreichend versichert sein. Denn unvorhersehbare Schadenereignisse
können sehr kostspielig sein – das gilt für gewerbliche als auch private Nutzung.


Die Solarbranche blickt in Deutschland auf ein Rekordjahr zurück. Nach Angaben des Bundesverbandes Solarwirtschaft e. V.
wurden im abgelaufenen Jahr Photovoltaik-Dach- und Bodenanlagen mit einer Gesamtleistung von 7,4 Gigawatt neu installiert. Dies
entspricht nahezu einer Verdoppelung gegenüber dem Höchstwert aus 2009. Sicherlich ist hierin ein gewisser „Schlussverkauf“-Effekt
aufgrund der unterjährig und seit 01.01.2011 erneut reduzierten Einspeisevergütung enthalten. Andererseits haben sich die Anschaffungskosten
für Photovoltaikanlagen seit 2006 um rund 50 % auf netto ca. 2.500 Euro pro KWp verbilligt.

Insofern war eine Investition in diese innovative Technologie auch 2010 trotz reduzierter Vergütungssätze noch sehr rentabel. Doch wie geht
es weiter? Nach einer ersten Verunsicherung in der Solarbranche sind die Aussichten wieder positiv – auch bedingt durch die Atomkatastrophe
in Japan und die aktuelle Atomdebatte in Deutschland. Expertenkreise rechnen mit Neuinstallationen, die zwar unter dem Rekordwert des Vorjahres
liegen, aber deutlich jenseits der 5 Gigawatt. Der Solarstromanteil am deutschen Gesamtstromverbrauch wird sich bis zum Jahr 2020 auf 10 %
verfünffachen.


Gefährdungspotenziale für Photovoltaikanlagen


Doch mit dem rasanten Wachstum der Solarbranche ist nicht automatisch eine Qualitätssteigerung verbunden, zumal immer neue Hersteller auf den Markt
drängen. Darüber hinaus werden Photovoltaik-Anlagen auch von Nicht-Fachleuten geplant und montiert. Da Anlageninteressenten natürlich zwecks Rendite-
maximierung auf günstige Anschaffungskosten achten, sind die Aspekte der Produkt- und Montagequalität häufig zweitrangig.
Die Folge sind Herstellungs- und Ausführungsfehler. Schäden werden häufig durch Diebstahl (auch von Dachanlagen), Vandalismus (zum Beispiel Stein-
und Farbbeutelwurf) und Feuer verursacht. Schaut man bei Schneedruck-Schäden einmal hinter die Kulissen, so steckt der Fehler häufig in der Verwendung
ungeeigneter Module für die betroffene Schneelastzone bzw. nicht geeigneter Montagesysteme für die Dachkonstruktion. Auch Schäden durch Tierverbiss
stellen für den Besitzer einer Solaranlage ein Gefährdungspotenzial dar.

Betreiber einer Solaranlage sind bei einem Schaden gleich doppelt betroffen: Neben dem Sachschaden sind auch Ertragseinbußen durch nicht erwirtschaftete
Einspeiseerlöse zu verkraften. Da die Wohngebäudeversicherung nur für Schäden aufkommt, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstehen, benötigt
jeder Betreiber einer Photovoltaikanlage einen Spezialversicherungsschutz. Dieser trägt den Besonderheiten der Technologie und sämtlichen finanziellen Risiken
Rechnung.


Versicherungsschutz


Der deutsche Versicherungsmarkt bietet eine Allgefahrendeckung, die neben der unvorhergesehenen Beschädigung und Zerstörung der Photovoltaikanlage
auch die damit verbundenen Risiken der Betriebsunterbrechung absichert. Dabei sind neben Schäden durch Diebstahl und Vandalismus auch Beschädigungen
und Zerstörungen in Folge von Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehlern versichert. Die Absicherung von Schäden durch Brand, Blitzschlag,
Überspannung, Tierverbiss und Naturgefahren sind ebenfalls Gegenstand dieser Allgefahrenversicherung. Auch umfangreiche Kostenpositionen, wie zum
Beispiel für das Aufräumen und Entsorgen, den Gerüstaufbau oder schadenbedingte Reparaturkosten an Dächern, sind mitversichert. Diese All-Risk-Policen
sichern den Solaranlagen-Besitzer also gegen nahezu jedes Risiko ab – nur etwa bei vorsätzlicher Beschädigung durch den Betreiber selbst oder bei
normaler Abnutzung wird keine Entschädigung geleistet. Im Teil- und Totalschadenfall ersetzt der Versicherer die Kosten zum Neuwert. Darüber hinaus leistet
der Versicherer auch Entschädigung für die entgangenen Stromeinspeiseerlöse, wenn die Einsatzmöglichkeit der Photovoltaikanlage durch einen Sachschaden
oder das Abhandenkommen unterbrochen bzw. beein- trächtigt wird. Natürlich werden auch die nicht erwirtschafteten Erlöse aus der Vergütung für den selbst-
genutzten Solarstrom entschädigt. Somit ist die Investition in die moderne Energiegewinnung rundum und umfassend geschützt. Wer in eine Photovoltaikanlage
investiert, sei es privat oder gewerblich, sollte nicht an der notwendigen Absicherung sparen.


Minderertragsversicherung und Schadenverhütung


Einige Versicherer bieten mit der sogenannten Minderertragsversicherung eine sinnvolle Deckungserweiterung. Diese bietet Schutz, wenn der erwartete
Jahresenergieertrag der Anlage, zum Beispiel in Folge geringerer Globalstrahlung oder mangelhafter Komponenten, nicht erreicht wird. Da hier ein
Mindestertrag von 90 % sichergestellt wird, wirkt sich dieser Versicherungsbaustein bereits bei der Finanzierung der Anlage positiv aus. Unabhängig
vom diesem nahezu lückenlosen Sorglospaket hat der Anlagenbetreiber natürlich Maßnahmen zur Schadenverhütung zu ergreifen. Hier steht insbesondere die
Diebstahlsicherung im Vordergrund. Entwendet werden hauptsächlich Module und Wechselrichter von Bodenanlagen und gut erreichbaren Dachanlagen. Besonders
gefährdet sind Anlagen, die außerhalb dicht besiedelter Gebiete liegen und schwer einsehbar sind. Hier sollten mechanische Sicherungen errichtet werden,
die das Lösen der Anlagenteile nur mit Spezialwerkzeug oder durch Zerstörung ermöglichen (Verklebung, Spezialverschraubung). Bei Bodenanlagen sollten
zusätzlich eine Zaunsicherung, eine Überwachung (Überwachungskameras, Lichtschranken) oder ein GPS-Bodensensorsystem, das jede Druckänderung meldet,
eingesetzt werden.

Ein in den Medien besonders heftig diskutiertes Thema ist das Feuerrisiko bei Dachanlagen: So berichteten einige Medien, dass die Feuerwehr Gebäude mit
Photovoltaik-Anlagen kontrolliert niederbrennen lassen würde. Grundsätzlich gilt jedoch: Photovoltaik-Anlagen bergen bei fachgerechter Installation kein
zusätzliches Brandrisiko und verhindern auch nicht die Löscharbeiten. Die Feuerwehr muss während des Löscheinsatzes bestimmte Mindestabstände zu spannungs-
führenden Teilen einhalten. Dies stellt in der Praxis normalerweise kein Problem dar. Für einen geringen Aufpreis (im Verhältnis zum Anlagenwert) kann sich
der Betreiber zusätzlich absichern: Mehrere Hersteller bieten einen sogenannten Feuerwehrschalter (DC-Lasttrennschalter), der in unmittelbarer Nähe der
Solarmodule montiert wird. Trennt die Feuerwehr im Brandfall das komplette Haus vom Stromnetz, so führt dies automatisch zur Auslösung des Feuerwehrschalters
und damit zur Spannungsfreischaltung der Photovoltaikleitungen. Eine Gefährdung der Einsatzkräfte aufgrund spannungsführender Gleichstromleitungen ist somit
nahezu ausgeschlossen.



Direkte Anfrage:






























Stand: 27.09.2011